Die tiefen Temperaturen lassen das Eisläuferherz höherschlagen: Ab Freitag, den 15. Jänner startet in Kärnten unter anderem der Eislaufbetrieb auf gekennzeichneten Eisbahnen des Hörzendorfersees und des Rauschelesees.
Einzigartiges Ambiente am Hörzendorfer See
Der Hörzendorfer See ist ein künstlicher See im Stadtteil Hörzendorf in der Stadtgemeinde Sankt Veit an der Glan in Kärnten. Am Fuße des Ulrichsberges gelegen, verzaubert er immer wieder auf´s Neue und schafft eine einzigartige Atmosphäre die ihresgleichen sucht. Hier kann man auf der großen Rundbahn (1,2 km) oder auf der der kleinen Rundbahn (800 m) von 9 bis 17 Uhr seine Runden drehen. Für die Kleinen gibt es einen Kinderplatz. Der Eingang zum Eisvergnügen befindet sich bei der Umkehrschleife an der Ostuferseite.
Radlerstopp St. Veit
Was im Frühjahr bis Herbst eine saftige Wiese ist, wird für den Winter geflutet. Daraus entsteht der größte künstlich angelegte Eislaufplatz Kärntens für jede Menge Spaß im Winter und bietet Schlittschuhlaufen ohne Gefahr für Groß und Klein. Der bei St. Veit liegende Eislaufplatz Radlerstopp ist seit dem 14. Januar wieder geöffnet. Die Öffnungszeiten sind von 9 bis 17 Uhr. Es ist nur Publikumslauf möglich, denn aufgrund der Covid-19 Bestimmungen gibt es derzeit keine Eishockeyplätze.
Vor den Toren Klagenfurts – Der Rauschelesee
Das Seental Keutschach beginnt mit dem Rauschelesee. Durch seine eher schattige Lage ist er immer unter den ersten zugefrorenen Seen. Die Nähe zu Klagenfurt sorgt dafür, dass er von vielen Schulklassen besucht wird. Aber auch viele Junggebliebene nützen die wenigen Anfahrtskilometer, um in der Vormittagssonne ein paar Runden zu ziehen. Der Zugang zum See befindet sich beim Strandbad (Reauz 1, 9074 Keutschach). Freigegeben ist immer nur die gekennzeichnete Eisbahn, welche eine Bahnlänge von 1,9 km hat. Auch für das leibliche Wohl ist durch einen Gastronomiestand gesorgt.
Sicher am Eis
Um für die Sicherheit aller Besucherinnen und Besucher zu sorgen, müssen auch auf dem Eis ein paar Corona-Maßnahmen eingehalten werden. Es wird gebeten, folgende Punkte zu beachten. Das Eishockeyspielen ist aufgrund der COVID-19-Verordnung nicht gestattet. Im Anstellbereich der Kassa sowie im WC- und Garderobenbereich gilt die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung (Schal, Tuch, Maske). Auf den Eisbahnen ist ein Mund-Nasen-Schutz nicht zwingend vorgeschrieben. Derzeit gibt es keinen Eisschuhverleih.